Der Notar

Notare stehen Ihnen als hochqualifizierte Volljuristen mit Rat und Tat zur Seite: persönliche Beratung, individuelle Vertragsgestaltung und zügige Vertragsabwicklung gehören selbstverständlich dazu.

Wir legen viel Wert auf das persönliche Gespräch. Darin liegt ein besonderer Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit: den Willen der Beteiligten zu ermitteln und rechtssicher zu dokumentieren. Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Der Notar übt eine präventive Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.

Das Informationsangebot auf diesen Seiten kann und soll die individuelle, vertrauensvolle Beratung nicht ersetzen. Wir wollen Ihnen aber einen allgemeinen Überblick über unsere vielfältigen Tätigkeiten als Notare geben. Weitergehende Antworten auf Fragen und auf Ihre Situation zugeschnittene Informationen und Beratung erhalten Sie bei uns in der Kanzlei. Vereinbaren Sie gleich jetzt einen Beratungstermin.

Bauträgervertrag

Der Kauf vom Bauträger hat für viele auch den Charme, alles aus einer Hand zu erwerben. Das unterscheidet das Bauen mit Bauträger tatsächlich vom klassischen Bauvertrag, bei dem der Bauherr ein Gebäude auf seinem eigenen Grundstück errichten lässt. Auch die Rechtssicherheit der notariellen Beurkundung fällt ins Gewicht. Mehr lesen ...

Ehe und Partnerschaft

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Die Partner sind bereit, die Zukunft miteinander gemeinsam zu gestalten. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Gleichgeschlechtlichen Paaren steht die eingetragene Lebenspartnerschaft offen. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sog. nichteheliche Lebensgemeinschaften. Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten. Lesen sie mehr!

Notarielle Vorsorge

Der Notfall sollte - auch in rechtlicher Hinsicht - niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist. Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen.

Immobilienkauf

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens. Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

Unternehmen

Das Führen eines Unternehmens stellt an den Inhaber hohe Anforderungen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass ein Betrieb einen dynamischen Organismus darstellt, der jederzeit Entscheidungen und die Überprüfung bestehender Strukturen erfordert. Ein Unternehmer muss dabei nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates:  So stellen sich Fragen zunächst bei der Gründung eines Unternehmens. Sie setzen sich fort bei der Führung des Unternehmens. Schließlich muss zur Erhaltung des Betriebes die Unternehmensnachfolge geplant werden. Der Notar kann schon aufgrund seiner Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe sein.

Vererben und Schenken

In der Bundesrepublik Deutschland stehen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erhebliche Vermögenswerte zur Vererbung an. Der Gesetzgeber sieht für den Übergang dieser Vermögenswerte die sogenannte gesetzliche Erbfolge vor. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht, ob der Nachlass aus einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Sparbuch, Wertpapierdepots, Unternehmen u.s.w. besteht. Das Erbrecht hängt auch nicht davon ab, ob der Erblasser zu den einzelnen erbberechtigten Angehörigen ein gutes Verhältnis oder keinen Kontakt hatte. Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass, wird nicht danach gefragt, ob die Erben auch in der Lage sind, das Unternehmen weiterzuführen. Es versteht sich von selbst, dass steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch die gesetzliche Erbfolge meistens nicht optimal ausgenutzt werden. Die Liste ließe sich problemlos weiterführen. Lesen Sie mehr!

Streitvermeidung

Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes auf dem gesamten Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Durch seine betreuende und beratende Funktion hilft der Notar in vielfältiger Weise, Streit von vornherein zu vermeiden oder bereits entstandenen Streit im Wege einer einvernehmlichen Lösung beizulegen.

Der Anwalt

Recht und Gesetz sind kompliziert. Ob bei einer Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber oder dem Vermieter, bei Streit mit der Verwaltung, oder wenn ein Bußgeld- oder sogar Strafverfahren droht: Es ist gut, einen verlässlichen Partner an seiner Seite zu haben.

Ihr Anwalt berät, hilft und unterstützt mit Sachverstand und Erfahrung. Er steht Ihnen bei, wenn Sie um Ihr Recht kämpfen – darauf können Sie vertrauen.

Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und Wohnungseigentümer. Unsere Leistungen umfassen dabei sämtliche Fragestellungen des WEG-Rechts sowie Fragestellungen an den Schnittstellen zum Mietrecht.

Mietrecht

Im Bereich des Mietrechts beraten und vertreten wir sowohl private als auch institutionelle bzw. gewerbliche Vermieter. Wir gestalten und prüfen Mietverträge sowie Mieterhöhungsverlangen und stehen für die Klärung von Fragen, die sich im Laufe eines Mietverhältnisses ergeben, zur Verfügung. Zudem beraten wir im Falle der Beendigung eines Mietverhältnisses und setzen ihre Rechte durch, falls nötig auch mit gerichtlicher Hilfe. Dabei reicht unsere Tätigkeit von der Erwirkung von Räumungs- oder Zahlungstiteln bis zu deren Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung.

Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragestellungen rund um das Thema Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten, Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen oder der Arbeitsrechtlichen Kommission auf der einen Seite) und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht mit allen seinen rechtlichen Verzweigungen, wie Verkehrsunfallrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht, Versicherungsrecht, Unfallregulierung, Geltendmachung von Sach- und Personenschäden inklusive Schmerzensgeld beraten und vertreten wir Sie gegenüber Behörden, Versicherungen und – falls notwendig - auch vor Gericht.

IT - Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht basiert auf dem Persönlichkeitsrecht. In einer sich ständig weiter vernetzenden Welt kann dessen Bedeutung und Tragweite nicht überbewertet werden. Das Datenschutzrecht spielt in allen Lebensbereichen eine Rolle – dem Arbeitsplatz, der Kundenbetreuung, der personalisierten Werbung. Die Anforderungen rechtlich sowie betrieblich und technisch-organisatorisch sind sehr hoch – unabhängig davon ob es sich um öffentliche oder privatrechtliche Projekte handelt. Bei der Planung eines neuen Projektes, eines Unternehmenskaufs, einer Werbekampagne, ganz egal: es sollte möglichst frühzeitig das Datenschutzrecht und dessen Anforderungen berücksichtigt und in die Planung integriert werden.

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