Kanzlei wedel.schmelzer GbR
Notar und Rechtsanwälte
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Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Die Partner sind bereit, die Zukunft miteinander gemeinsam zu gestalten. Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten.
Einige Beispiele:
Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben.
Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an; dies gilt seit dem 01. Oktober 2017 auch für gleichgeschlechtliche Paare.
Allen Paaren steht zudem die eingetragene Lebenspartnerschaft offen. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaften.
Das Gesetz bietet für fast jeden Fall die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen.